Für unser Bamberg packen wir es an!

Transparenzbekanntmachung

gem. Art. 12 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/900

für die Kommunalwahl 2026 des Bamberger Bürgerblocks e.V.

1. Identität des Sponsors [Art. 12 Abs. 1 Nr. a) Verordnung (EU) 2024/900]:

Bamberger Bürgerblock e.V.

Ebermannstadterstraße 10

96050 Bamberg

E-Mail: [email protected]

Vorsitzender Norbert Tscherner

2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert [Art. 12 Abs. 1 Nr. a) Verordnung (EU)

2024/900]:

- entfällt –

3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert [Art. 12 Abs. 1 Nr. b) Verordnung (EU)

2024/900]:

identisch mit Sponsor, siehe unter 1.

4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden

soll [Art. 12 Abs. 1 Nr. c) Verordnung (EU) 2024/900]:

von 26.01.2026 bis 15.03.2026

5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter

politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und die politische

Werbekampagne erhalten haben [Art. 12 Abs. 1 Nr. d) Verordnung (EU) 2024/900]:

Dienstleister: Ströer Deutsche Städte Medien GmbH

Regionalniederlassung München

St.-Martin-Str. 106 . 81669 München

Ausgabebudget: 600 €

politische Werbedienstleistung: Plakatwerbung

Dienstleister: MGO Oberfranken

Gutenbergstraße 1 96050 Bamberg

Ausgabebudget: 6000€

politische Werbedienstleistung: Druck und Verteilung Prospekte

6. Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter

politischer Werbedienstleistungen erhalten haben [Art. 12 Abs. 1 Nr. e) Verordnung (EU)

2024/900]:

privates Vermögen des Vereins, innerhalb EU

7. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer

Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige

und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben [Art. 12 Abs. 1 Nr. f)

Verordnung (EU) 2024/900]:

Schätzung anhand von Preisangeboten und Preisliste

8. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit [Art. 12 Abs. 1 Nr. g) Verordnung

(EU) 2024/900]:

allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahl 2026 im Freistaat Bayern am 08.03.2026

9. Link zu der Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme

an der Wahl im Zusammenhang mit der politischen Anzeige [Art. 12 Abs. 1 Nr. h)

Verordnung (EU) 2024/900]:

www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

10. Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden [Art. 12

Abs. 1 Nr. j), Art. 15 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/900]:

per E-Mail an: [email protected]

Aktuelle Informationen für Sie zum Download.

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Wählen Sie richtig, wählen Sie den BBB
Prsp_Die echte Liste_2014_kor.pdf
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25 Jahre Bamberger-Bürger-Block.pdf
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Kontakt:

Bamberger-Bürger-Block e.V.

Ebermannstadter Str. 10 

96050  Bamberg

Tel: 0951 - 16594

Fax: 0951 - 9170898

Mail: [email protected] 


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