Transparenzbekanntmachung
gem. Art. 12 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/900
für die Kommunalwahl 2026 des Bamberger Bürgerblocks e.V.
1. Identität des Sponsors [Art. 12 Abs. 1 Nr. a) Verordnung (EU) 2024/900]:
Bamberger Bürgerblock e.V.
Ebermannstadterstraße 10
96050 Bamberg
E-Mail: [email protected]
Vorsitzender Norbert Tscherner
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert [Art. 12 Abs. 1 Nr. a) Verordnung (EU)
2024/900]:
- entfällt –
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert [Art. 12 Abs. 1 Nr. b) Verordnung (EU)
2024/900]:
identisch mit Sponsor, siehe unter 1.
4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden
soll [Art. 12 Abs. 1 Nr. c) Verordnung (EU) 2024/900]:
von 26.01.2026 bis 15.03.2026
5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter
politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und die politische
Werbekampagne erhalten haben [Art. 12 Abs. 1 Nr. d) Verordnung (EU) 2024/900]:
Dienstleister: Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Regionalniederlassung München
St.-Martin-Str. 106 . 81669 München
Ausgabebudget: 600 €
politische Werbedienstleistung: Plakatwerbung
Dienstleister: MGO Oberfranken
Gutenbergstraße 1 96050 Bamberg
Ausgabebudget: 6000€
politische Werbedienstleistung: Druck und Verteilung Prospekte
6. Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter
politischer Werbedienstleistungen erhalten haben [Art. 12 Abs. 1 Nr. e) Verordnung (EU)
2024/900]:
privates Vermögen des Vereins, innerhalb EU
7. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer
Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige
und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben [Art. 12 Abs. 1 Nr. f)
Verordnung (EU) 2024/900]:
Schätzung anhand von Preisangeboten und Preisliste
8. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit [Art. 12 Abs. 1 Nr. g) Verordnung
(EU) 2024/900]:
allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahl 2026 im Freistaat Bayern am 08.03.2026
9. Link zu der Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme
an der Wahl im Zusammenhang mit der politischen Anzeige [Art. 12 Abs. 1 Nr. h)
Verordnung (EU) 2024/900]:
www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
10. Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden [Art. 12
Abs. 1 Nr. j), Art. 15 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/900]:
per E-Mail an: [email protected]
Kontakt:
Bamberger-Bürger-Block e.V.
Ebermannstadter Str. 10
96050 Bamberg